Das Bundesverfassungericht wird sich noch in diesem Jahr mit der Beschwerde der PARTEI beschäftigen — und selbstredend im nächsten Jahr eine Bundestagswahl wiederholen lassen (hier nachzulesen, Zweiter Senat, Punkt 25).

Wahlprüfungsbeschwerde der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“, mit der geklärt werden soll,

a) ob es verfassungsgemäß war, die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“ nicht gemäß § 18 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes als Partei anzuerkennen,

b) ob es verfassungsgemäß war, die von der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“ beim Landeswahlleiter Hamburg eingereichte Landesliste nicht zuzulassen,

c) ob § 18 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes mit Art. 21 Abs. 1 GG vereinbar ist.

Unser Dienst an alle FDP-Wähler von 2009: Machen Sie Ihren Fehler doch einfach wieder gut und wählen mal eine seriöse Partei (z.B. Die PARTEI).