Nach der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14.08.2009, hat sich die Führung unserer Partei zum Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht entschlossen.

Nichtzulassung rechtswidrig: Die PARTEI ruft das Bundesverfassungsgericht an

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) wird sich unter dem Datum des 17. August 2009 an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Erklärtes Ziel ist die Aufhebung der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009.

„Sollte das Bundesverfassungsgericht unserem Antrag wider Erwarten nicht stattgeben??, so der Justitiar der Partei am Sonntag, “so werden wir noch vor der Wahl am 27. September 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg anrufen.“

Die Gründe im Einzelnen

Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat durch eine gravierende rechtswidrige Falschinformation den Bundeswahlausschuss getäuscht und damit maßgeblich den Beschluss des Bundeswahlausschusses am 17.07.2009 herbeigeführt, uns nicht als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzuerkennen.

In der Sitzung des Bundeswahlausschusses sind von unserem Vertreter zahlreiche Fakten zu den maßgeblichen Kriterien für die Parteieigenschaft benannt worden.

Der Bundeswahlleiter hat die Angaben unseres Vertreters bei seinem Beschlussvorschlag in keiner Weise gewürdigt oder berücksichtigt.

In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…

a) wir hätten keine weiteren Informationen über bestehende Landesverbände und Vorstände seit unserer Aufnahme in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 mitgeteilt, obwohl wir hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz verpflichtet seien.

Hierzu stellen wir fest, dass der Bundeswahlleiter keine Ahnung vom Parteiengesetz hat. Wir sehen es ihm nach, weil er kein Jurist, sondern Volkswirt ist, erklären Ihnen, Herr Egeler, gerne aber kurz mal den §6 Abs. 3 des Parteiengesetzes.

Die Partei Die PARTEI (wie auch alle anderen Parteien) ist nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz nicht dazu verpflichtet, jährlich Informationen über bereits bestehende und gemeldete Landesverbände mitzuteilen, denn es heißt

(3) Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter
   1. Satzung und Programm der Partei,
   2. Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit
       Angabe ihrer Funktionen,
   3. Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes

mitzuteilen. Und weiterhin erklärt der Bundeswahlleiter in seiner Pressemitteilung: „Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für ‚Die PARTEI‘ nunmehr ein Landesverband geführt.“

Hierzu stellen wir fest, dass wir dem Bundeswahlleiter keine Auflösung eines Landesverbandes mitgeteilt haben, lediglich eine Änderung der Satzung des Vorstandes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und eine Änderung der Satzung des Landesverbandes.

In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…

b) dass unser Vertreter, Bundesschatzmeister Norbert Gravius, in der ersten Sitzung des Bundewahlausschusses am 17.07.2009 zwar die Existenz mehrerer Landesverbände behauptet, aber auf Nachfrage keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben konnte.

Hierzu stellen wir ebenfalls fest, dass wir von dem bedeutungsschweren Begriff „Lüge“ keinen Gebrauch machen, sondern es, der Einfachheit halber, eine unwahre Behauptung nennen, denn unser Vertreter vor Ort hat genaue Angaben zur Zahl unserer Landesverbände (9!) gemacht (nachzuhören in der ersten Sitzung auf YouTube).

In seiner Pressemitteilung Nr. 50 vom 14.08.2009 erklärt der Bundeswahlleiter…

c) unser Vertreter vor Ort, Norbert Gravius, hätte auf Nachfrage keine weiteren Angaben zu maßgeblichen Kriterien für die Parteieigenschaft gemacht.

Auch hier möchten wir es beim Namen nennen, belassen es aber bei einer unwahren Behauptung, denn Norbert Gravius hat Angaben zur Anzahl unserer Mitglieder gemacht, was wiederum in der ersten Sitzung auf YouTube nachzuhören ist; und ebenfalls hat Norbert Gravius Angaben zum Hervortreten in der Öffentlichkeit gemacht. Zum Beispiel, dass es einen Film von und über uns gibt, welchen Sie auch in Ihrer Begründung erwähnen, Herr Egeler. Dieser Film läuft seit dem Kinostart letzter Woche gut an; in Hamburg zog die Preview des Films 1200 Bürger ins Millerntorstadion.

Wir wissen es nicht genau, aber wann hatte die SPD das letzte Mal eine Veranstaltung mit mehr als 1200 Besuchern? Oder eine der anderen etablierten Parteien, vielleicht jene, die mit ihrer Oberweite Wahl-Werbung macht? Oder rassistisch anzügliche?

Wir bezweifeln es, weshalb wir bei allen anderen Parteien keinen Rückhalt in der Bevölkerung verzeichnen. Wie in die Wahlen überhaupt, was kein Wunder ist, bei einem Bundeswahlleiter wie dem noch amtierenden und solch schmierig populistischen Wahlkämpfen, die es uns schwer machen. Schwer machen, Satire überhaupt noch in dieser politischen Landschaft aufmerksam unterzubringen.

Das erledigen die Parteien schon selbst.


Unterlagen zum Text:

Pressespiegel:

  • Gabriele Pauli und „Die Partei“ klagen in Karlsruhe: Kein Witz (Tagesspiegel)
  • Bundestagswahl in Gefahr? (FR-Online)
  • Splitterparteien klagen gegen Nichtzulassung (Zeit Online)
  • „Pauli hat vor dem Verfassungsgericht keine Chance“, Ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein (Spiegel Online): „Der Bundeswahlleiter ist hier offenbar einem Irrtum erlegen. Der Schatzmeister dieser Partei hat in der Sitzung zwar sicherlich keine sehr gute Figur gemacht. Aber er hat neun Landesverbände der Partei namentlich aufgezählt, nach Größe differenziert, und sogar erklärt, welche Landesverbände gerade Unterschriften sammeln für die Zulassung zur Bundestagswahl.“
  • Parteienrechtler über „Die Partei“-Ausschluss: „Nicht sorgfältig gearbeitet“ (taz.de): „Die Rechtslage ist verbesserungsbedürftig. Wenn die OSZE das auch so sieht, würde hilfreicher politischer Druck entstehen.“
  • Interview mit ARD-Rechtsexperte Möller: „Das Wahlrecht ist lückenhaft“ (Tagesschau.de: als Text, und als Video-Stream, ab Min. 2:50)
  • Spiegel Online-Artikel über die Nichtzulassung kleiner Parteien: „Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat erhebliche Bedenken wegen der Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien durch den Bundeswahlleiter geäußert.“
  • Pauli stellt Eilantrag beim Verfassungsgericht (Spiegel Online): „Wie die Freie Union will Die Partei des ehemaligen Titanic- Chefredakteurs Martin Sonneborn, der unter anderem für SPIEGEL ONLINE SPAM tätig ist, ihre Zulassung per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“
  • „Für Wählerstimmen würde ich alles sagen“ (Interview mit Samira El Ouassil, Merkur-Online.de): „Ich möchte Herrn Egeler dafür danken, dass er es geschafft hat, die Politik zur Satire zu machen.“
  • Kleine Parteien wehren sich vor Bundesverfassungsgericht (Focus Online)
  • „Die Partei“ will Zulassung zur Wahl erstreiten (Tagesschau.de)
  • „Die Partei“ und „Freie Union“ rufen Karlsruhe an (FAZ)
  • „Partei“ und „Freie Union“ ziehen vor Gericht (N24)
  • Pauli und Sonneborn ziehen vor das Verfassungsgericht (Tagesspiegel)
  • Satirepartei Die PARTEI geht vor das Bundesverfassungsgericht (Kulturnews)
  • „Die Partei“ klagt in Karlsruhe gegen Nichtzulassung (Märkische Oderzeitung)
  • Satire-Parteien im Internet (N-TV)