Kurz zur Erinnerung: Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler nahm als Grundlage für die Aberkennung der Parteieigenschaft der PARTEI am 17.07.2009 in der ersten Sitzung des Bundeswahlausschuss ein Fax als Indiz für eine mangelnde Organisationsstruktur, ein Dokument mit Eingangsvermerk vom 04.02.2009, in dem stehen sollte, dass wir, Die PARTEI, nur über einen Landesverband in NRW verfüge. Auf mehrmaliges Beharren des Bundesschatzmeisters Norbert Gravius, dass wir neun Landesverbände haben, reagierte der Ausschuss nicht. In der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses am 06.08.2009 verlangten wir vergebens Einsicht in dieses als Fax deklarierte Dokument.

Das Fax, das aus NRW kommen könnte

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Hartmut Geil (links): „Darunter habe ich mir etwas anderes vorgestellt.“

Gegenüber Spiegel Online öffnet sich nun das Bundeswahlausschuss-Mitglied Hartmut Geil und kritisiert die Arbeit des Bundeswahlleiters sowie des gesamten Ausschusses. Denn laut des Sprechers des Bundeswahlleiters war das Schreiben, welches nur einen Landesverband in NRW nannte, ein Dokument unseres Landesverbandes NRW; und zwar eine „vorgeschriebene Erklärung des Landesverbandes NRW“. Dazu sagte Geil, dass er sich darunter etwas anderes vorgestellt habe, und es sei „um so bedauerlicher, dass dem Ausschuss dieses Schreiben nicht einmal vorlag.“

Aus NRW ging am 21.01.2009 eine Zusammenfassung und Niederschrift der Ergebnisse des dritten Landesparteitages der PARTEI ans Landeswahlamt in Nordrhein-Westfalen. Zum Inhalt hatte diese E-Mail den am 17.01.2009 neu gewählten Vorstand des Landesverbandes NRW sowie die Anzeige zur Änderung der Landessatzung, dass der Sitz des Landesverbandes NRW nun in Krefeld sei. Was mit dieser E-Mail allerdings im weiteren Verlauf seitens des Landeswahlamtes geschah, wissen wir nicht.

Wieso dem Ausschuss überhaupt ein für die Sitzung nicht relevantes Dokument vorlag, ist uns – wieder einmal – rätselhaft. Und gerade, warum die Ausschuss-Mitglieder es nicht eingesehen haben oder Einsicht in das Dokument verlangt haben – das verstehen wir auch nicht. Es muss ein unbeirrbarer Glaube in die Arbeit des Bundeswahlleiters sein. Oder aber, nach den Ausführungen Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (im Bild oben rechts) zufolge, wie sie sich in beiden Ausschuss-Sitzungen gab, interessierte es sie, wie auch andere nicht, was für Material in Gebrauch ist, um Parteien zur Wahl zu- oder nicht zuzulassen.

Und so etwas entscheidet in unserer Demokratie über Wahl oder Nichtwahl.

Wir wollen das FAX!

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Chefjustitiar Tim C. Werner fordert eine dritte Sitzung des Bundeswahlausschusses.

Wir fordern weiterhin die Herausgabe des Faxes von Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Wir möchten gerne verifizieren, woher es kommt, wer es verschickt oder weitergeleitet hat. Lückenlose Aufklärung sollte nun oberstes Gebot sein. Schon deshalb, damit so etwas nicht nochmals passiert.

Zur Wiedergutmachung hat unser Chefjustitiar, Tim C. Werner, bereits eine Pressemitteilung am heutigen Tag herausgegeben, Text:

„Der Bundeswahlausschuss muss nach den Fehlern vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 zu einer außerordentlichen dritten Sitzung zusammentreten.“

Und, um Tim C. Werner nochmals zu zitieren, sagte er in der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses, dass noch nicht viel Glas zerschlagen sei; noch hätte der Ausschuss die Möglichkeit, sich zu revidieren und sich zur Demokratie zu bekennen.

Die Chance geben wir der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratie gerne.

In einer dritten Sitzung des Bundeswahlausschusses.